EU-Brennwertrechner
Energiebeiträge nach den Faktoren aus Anhang XIV der EU-Verordnung 1169/2011 addieren.
Kohlenhydrate und Protein liefern 17 kJ/4 kcal je Gramm, Fett 37/9 und Ballaststoffe 8/2. Für Polyole, Alkohol, organische Säuren, Salatrims und Erythrit gelten eigene Faktoren.
Annex XIV
Kohlenhydrate und Protein liefern 17 kJ/4 kcal je Gramm, Fett 37/9 und Ballaststoffe 8/2. Für Polyole, Alkohol, organische Säuren, Salatrims und Erythrit gelten eigene Faktoren.
- Bestandteile nicht doppelt zählen, etwa Polyole in Kohlenhydraten und zusätzlich separat.
- Rundungsregeln und analytische Unsicherheit sind nicht vollständig abgebildet.
- Für eine kommerzielle Kennzeichnung ist eine fachliche Prüfung des aktuellen Rechts erforderlich.